Es ist ein ewiger Kampf: Besucher, vor allem vernetzte Besucher, wollen im Museum fotografieren. Ob nun die Kunst im Mittelpunkt steht oder das Museumsselfie, eins ist sicher: In vielen Häusern gerät man in einen Konflikt mit dem Wachpersonal, denn dieses hat strikte Anweisung, das Fotografieren zu unterbinden. Schuld sind meist strittige Bildrechte, und selbst im Falle gemeinfreier Werke sind häufig die Leihgeber nicht damit einverstanden, dass Besucher ihre „Schätze“ abfotografieren möchten. Am Sonntag habe ich schon mal Positionen zu der Frage zusammengestellt, heute habe ich auch etwas dazu zu schreiben: Denn, wie das Beispiel der Fondation Beyeler zeigt, man kann hier durchaus Kompromisse finden!

Foto: Tanja Neumann

Foto: Tanja Neumann

Am vergangenen Wochenende hatte ich das Vergnügen, zum zweiten Mal die Fondation Beyeler zu besuchen – beide Male übrigens im Rahmen von Bloggerreisen. Mein erster Besuch hatte im November 2014 im Rahmen der #kbreise14 stattgefunden (alle Beiträge dazu sind hier aufgelistet), diesmal war der Anlass die von den Art & Design Museums Basel initiierte #bsgauguinreise15. Über das Programm hat Tanja Praske bereits gebloggt, das galt so auch für mich – bis auf den Sonntagnachmittag, da war ich nicht im Historischen Museum, sondern im Vitra Design Museum in Weil am Rhein. Aber dazu in einem der folgenden Beiträge mehr!
Bei meinem ersten Besuch in der Fondation durfte ich bereits feststellen, dass es ein sehr schönes Museum ist – das Gebäude wurde von Renzo Piano entworfen und verbindet meisterhaft die Anforderungen eines Ausstellungsraums mit denen der Besucher. So wurden beispielsweise auch Ruhezonen integriert, und insgesamt sind die Räumlichkeiten hell und offen, sodass man sich durchaus wohlfühlen kann.

Foto: Tanja Neumann

Foto: Tanja Neumann

Ein wenig getrübt wurde mein Eindruck beim letzten Mal durch die Tatsache, dass wir nicht als Pressegruppe angemeldet waren und deshalb nicht fotografieren durften. Unsere Irritation, aber auch den etwas komplizierten Weg, auf dem wir schließlich herausfanden, was denn nun tatsächlich erlaubt und was verboten war, hat Tine Nowak bereits ausführlich geschildert. Der Tatsache, dass wir in den Sonderausstellungen unsere Gerätschaften in der Tasche lassen mussten, ist es geschuldet, dass ich bisher noch nicht über die Fondation gebloggt hatte. Mir dienen eigene Fotografien immer auch als visuelles Notizbuch. In einer Ausstellung kann ich mir Notizen machen, so viel ich will – ohne Bilder dazu verblassen die Eindrücke. Auch für das Bloggen darüber finde ich es sehr unerquicklich, ohne eigene Bilder auskommen zu müssen. Natürlich könnte ich Pressebilder nutzen. Aber erstens könnte das zu unschönen Verwicklungen führen (Stichwort: Verwertungsgesellschaften), und zweitens ist auf den Pressefotos oft nicht genau das zu sehen, was ich zeigen will. Manchmal ist es ja gerade ein Detail, der Exponate oder auch der Ausstellungsgestaltung, das meine Aufmerksamkeit auf sich zieht.
Es hat mich also sehr gefreut, dass wir diesmal unsere Kameras mit in die Ausstellungen nehmen durften – und nicht nur wir! Denn offenbar hat die Fondation Beyeler sich unser Gemecker zu Herzen genommen (was ich ganz großartig finde) und etwas geändert. Bei Peter Doig ist das Fotografieren noch immer verboten, aber das ist nachvollziehbar – er ist ein zeitgenössischer Künstler und möchte es nicht. Da ist das Museum machtlos.
Im November war noch Gustave Courbet zu sehen, dessen Werke längst gemeinfrei sind, aber nicht fotografiert werden durften. Jetzt werden diese Räumlichkeiten von einer Ausstellung mit Werken von Paul Gauguin eingenommen, und hier hatten wir Anlass zur Freude: Denn das Fotografieren ist jetzt (auch für ganz normale Besucher) erlaubt! Nur einzelne Werke, deren Leihgeber es verbieten, sind von dieser Regelung ausgenommen, und die sind mit einem Hinweis gekennzeichnet.

Foto: Tanja Neumann

Foto: Tanja Neumann

Das finde ich sehr lobenswert! Natürlich könnte man sich jetzt darüber streiten, warum überhaupt noch etwas verboten ist, aber ich neige eher dazu, mich über den Fortschritt zu freuen. Denn ich kann gut damit leben, mich an bestimmte Regeln halten zu müssen – solange mir nur nicht alles verboten ist. Und ich könnte mir vorstellen, dass auch die meisten Besucher lieber einige Eindrücke von den Ausstellungen in der Fondation mit nach Hause nehmen als gar keine. Dass das Museum an dieser Stelle dazu übergegangen ist, einen Kompromiss zwischen den Bedürfnissen seiner Besucher und denen der Leihgeber anzustreben, ist in meinen Augen eine beispielhafte Entwicklung, die Hoffnung für die Zukunft macht.

Im nächsten Beitrag zur Reise geht es dann darum, was wir in der Fondation Beyeler zu sehen bekamen!

Mit dabei waren bei der #kbreise14 und der #bsgauguinreise15 außer mir Angelika Schoder von MusErMeKu und Klaus Graf von Archivalia. Bei der #kbreise14, aber nicht bei der #bsgauguinreise15 mit dabei waren Viviana d’Angelo und Tine Nowak. An ihrer Stelle fuhren Wera Wecker und Tanja Praske mit, außerdem kamen aus der Schweiz Tamara Cantieni, Sabrina Pesenti und Darryl von Däniken von Blonderblog, Markus Maurer von Reisen& sowie Idit Kobrin und Dimitri Burkhard von Newly Swissed dazu.

Disclaimer: Vielen Dank an die Veranstalter der Bloggerreisen für die Übernahme meiner Reisekosten und die Fondation Beyeler für den freundlichen Empfang und die Fotoerlaubnis! Alle hier geäußerten Meinungen sind dennoch uneingeschränkt meine eigenen.